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14.12

Niederösterreich | Cashback-Aktion der Wirtschaftskammern


Am 13. Dezember startete die Wirtschaftskammer mit allen WK-Landeskammern eine Gutschein-„Cashback-Aktion“, um vor allem vom Lockdown betroffene Branchen zu unterstützen. Bei jedem Kauf eines Gutscheins bei regionalen Betrieben werden pro Person 20 Prozent des eingereichten Rechnungsbetrags, maximal 60 Euro, zurückbezahlt.

WKO Cashback-Aktion

"Das ist ein weiterer wichtiger Impuls zur Belebung unserer Wirtschaft, den wir jetzt so dringend brauchen. Ziehen wir alle an einem Strang, stärken wir unsere regionale Wirtschaft und kaufen wir regional“, appelliert WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker bei den heimischen Betrieben einzukaufen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Eingereichte Rechnungen von Gutscheinen mit einem Mindestwert von 50 Euro werden nach dem Prinzip „First come, first served“ gereiht und rückerstattet. Rechnungen teilnahmeberechtigter Personen können ab Aktionsbeginn am 13. Dezember über die Plattform wko-cashback.at eingereicht werden. Insgesamt werden eine Million Euro ausgeschüttet.

„Die Gutschein Cashback-Aktion ist bis zum Ausschöpfen des Topfes gedeckelt und soll vorerst bis zum 23. Dezember laufen. Diese Initiative unterstützt nicht nur unsere Unternehmen im Endspurt des für alle Branchen so wichtigen Weihnachtsgeschäfts. Ein Gutschein ist immer ein tolles Geschenk, das viel Freude bereitet“, so Gert Zaunbauer, Obmann der niederösterreichischen Freizeit- und Sportbetriebe.

Einkäufe aus der Region fördern

„Diese Aktion zeigt unseren KundInnen auch das vielfältige Angebot in den Regionen. Mein Appell lautet daher: Nutzen Sie die Gelegenheit und beschenken Sie Ihre Liebsten mit Gutscheinen und Produkten für Gesundheit, Schönheit und Wohlbefinden. Das zahlt sich für beide Seiten aus. Für unsere Unternehmen und unsere Kundinnen und Kunden“, ist sich Christine Schreiner, Landesinnungsmeisterin der niederösterreichischen Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, sicher.

KundInnen, die zwischen 13. und 23. Dezember Gutschein-Rechnungen auf der Website wko-cashback.at hochladen, erhalten 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal werden 60 Euro ersetzt. Pro Person darf während dieser Aktion eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember 2021 eingereicht werden. Nach dem Prinzip „First come, first served“ gilt die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Rechnungen. Wenn das Budget vor dem eigentlichen Aktionsende am 23. Dezember ausgeschöpft wurde, ist die Aktion automatisch zu Ende. Teilnahmeberechtigt sind - mit wenigen Ausnahmen - Rechnungen für Gutscheine fast aller in Österreich ansässigen Betriebe.

Alle Infos unter wko-cashback.at.

Foto (c) Josef Bollwein, v.l.n.r.: Wolfgang Ecker, Christine Schreiner u. Gert Zaunbauer

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